Inkasso
Was ist Inkasso?
Der Begriff Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen, zum Beispiel einer offenen Rechnung. Das Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements. Hierzu gehören außerdem die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen. Viele Unternehmen geben das Inkasso aus der Hand. Anwaltsbüros oder spezialisierte Inkassounternehmen werden hierfür beauftragt.
Wie bei vielen Outsourcing-Vorgängen liegen die Gründe in der Kostenersparnis und den besonderen Kompetenzen des Dienstleisters. Ein effektives Inkasso bedarf spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten. Außerdem muss das Unternehmen auf diese Weise kein Personal für Inkassotätigkeiten zur Verfügung stellen und hat weniger Fixkosten. Professionelles Inkasso läuft meist schriftlich ab. Das Ziel von Inkasso ist es, dass berechtigte Forderungen erfüllt werden. Der Schuldner soll also eine Rechnung, die aus einer tatsächlich erbrachten Leistung eines Unternehmens resultiert, bezahlen.
Seriöses Inkasso
Seriöse Inkassounternehmen helfen Unternehmen dabei, Geld für erbrachte Leistungen zu erhalten. Ein Merkmal für ein seriöses Inkassounternehmen ist die Organisation in größeren Interessenverbänden, wie zB. dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), dem wir selbstverständlich angehören. BDIU-Mitglieder verpflichten sich zu einer gewissenhaften Einhaltung von Regeln für die Berufsausübung und unterliegen einer strengen Kontrolle durch den Verband. Bei Verstößen praktiziert der BDIU unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten.
Ablauf des Inkasso-Verfahrens
Wenn ein Schuldner trotz Mahnung auf offene Forderungen eines Unternehmens nicht reagiert und seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, entsteht ein Inkassofall. Beauftragen Sie als Gläubiger dann uns als Inkassounternehmen, führen wir zunächst eine Prüfung durch. Danach folgt eine schriftliche Mahnung an den säumigen Zahler. Dieser hat die Möglichkeit gegebenenfalls Einwände gegen die Forderung zu äußern. Verweigert der Schuldner die Zahlung weiterhin, werden in der Folge ggf. gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide veranlasst. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder ‒ in einem nächsten Schritt ‒ der Pfändung von verwertbarem Eigentum. Erklärt sich der Schuldner dazu bereit, seine Schulden zu bezahlen, werden wir gegebenenfalls Ratenzahlungen, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen mit dem Schuldner vereinbaren.
Der Verbraucher hat zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Mahnkosten die entstandenen Kosten durch die Inkassobeauftragung sowie die Kosten des weiteren Beitreibungsprozesses zu begleichen. Die Höhe der zu erstattenden Inkassokosten ist in § 4 Abs. 5 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) geregelt.
Rechtliche Grundlagen
Inkassobüros dürfen in Deutschland lediglich dann als Inkassounternehmen agieren, wenn die Registrierungsvoraussetzungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorliegen. Seit der Einführung des Gesetzes vom 1. Juli 2008 dürfen die Inkassounternehmen selbstständig Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Beauftragt eine Firma ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug, laufen alle weiteren Korrespondenzen ausschließlich über den Dienstleister. Die offenen Zahlungen sind dann an die Bankverbindung des Inkassounternehmens zu leisten.
Inkassowirtschaft
Pro Jahr bearbeiten Inkassounternehmen in Deutschland 22,3 Millionen außergerichtliche Mahnungen. 87 Prozent davon erledigen sie, ohne dass ein Gericht tätig werden muss. Damit entlasten die Rechtsdienstleister die Justiz in einem ganz erheblichen Ausmaß.
Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer neuen Branchenstudie zum deutschen Inkassomarkt, die der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, vorstellte.
Dabei arbeiten die Unternehmen sehr erfolgreich. Während die Anzahl der außergerichtlichen Mahnungen um mehr als ein Zehntel gestiegen ist, hat sich die Zahl der Übergaben ins gerichtliche Mahnverfahren um über 10 Prozent reduziert. Pro Jahr erzielen die Inkassounternehmen 19,3 Millionen außergerichtliche Erledigungen – was neben ihren Auftraggebern auch der Justiz und damit der Allgemeinheit zugutekommt.
Auftraggeber aus allen Branchen
Hauptauftraggeber der Inkassounternehmen sind Firmen aus dem Bereich E-Commerce beziehungsweise dem Versandhandel (53 Prozent der Studienteilnehmer haben entsprechende Kunden), direkt gefolgt von der Dienstleistungswirtschaft (51 Prozent), Energieversorgern (49 Prozent), dem Handwerk (46 Prozent), Versicherungen (41 Prozent) und dem Gesundheitswesen (39 Prozent). Durchschnittlich erbringt ein Inkassounternehmen Rechtsdienstleistungen für Gläubiger aus sieben verschiedenen Wirtschaftszweigen.
Quelle:Pressemitteilung des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)
im Heft „Inkassowirtschaft“, 2017.
Wann dürfen wir für Sie tätig werden ?
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Leistungen für Unternehmen. Wir sind ein Full-Service-Anbieter für Forderungs- und Risikomanagement, der sich auf jeden Kunden individuell einstellt. Wir werden Ihnen helfen, Kunden als Kunden zu erhalten und Außenstände zu verringern.